Die sich häufenden Berichte über Angriffe auf die Zivilbevölkerung einschließlich ziviler und speziell auch medizinischer Einrichtungen und Krankenhäuser, welche besonders geschützte Objekte nach humanitärem Völkerrecht allgemein und dem I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen von 1977 im Besonderen darstellen, sind nur ein Kritikpunkt, den der Behindertenanwalt Hansjörg Hofer in seiner Aussendung anspricht. Hofer bemängelt , dass durch die russische Invasion und die nachfolgenden kriegerischen Auseinandersetzungen die Deckung der Grundbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie die Arbeit sozialer Dienste und Einrichtungen im Bereich der Pflege und Betreuung behinderter Menschen massiv beeinträchtigt sind.
In diesem Sinne appelliert Hofer, dass im Zuge der humanitären Hilfe die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zentral berücksichtigt werden. Gleichzeitig dankt Hofer jenen sozialen und medizinischen Einrichtungen und deren Personal, die auch trotz der mannigfaltigen Kriegsgefahren weiterhin ihre wichtige Arbeit zur Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen vor Ort leisten. Ein weiterer Aspekt, den es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt, ist die adäquate Unterstützung geflüchteter Menschen mit Behinderungen, sei es in Österreich selbst oder einem anderen Aufnahmeland.
„Insbesondere hoffen wir alle inständig, dass Menschen mit Behinderungen nicht primäre Opfer dieses Angriffskriegs werden und ihre Bedarfe auf der Strecke bleiben“, so Hofer.