Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention (Begleitdokument zur Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung (Verwaltung und Rechtsprechung) berücksichtigt werden.
Österreich ist in Verzug. Deshalb weist der Bundesbehindertenbeirat mit Nachdruck auf die Dringlichjkeit einer ausreichenden Finanzierung der NAP-Maßnahmen hin, zB. in Form eines Inklusionsfonds, der eine möglichst bundeseinheitliche Umsetzung aller Maßnahmen der Behindertenpolitik gewährleisten soll.