Seitens des Österreichischen Gehörlosenbundes und des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich wird das Vorliegen des Tatbestands einer Diskriminierung in folgender Hinsicht angenommen.
ANLIEGEN
Folgende Forderungen an die Medien- bzw. Regulierungsbehörde KommAustria werden vom Österreichischen Gehörlosenbund und vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich um Bearbeitung ersucht:
1. Schluss mit den Barrieren beim Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten!
2. Programme von privaten Fernsehveranstaltern müssen ohne unangemessene Verzögerung stetig und schrittweise für hör- und sehbehinderte Personen durch geeignete Maßnahmen (Untertitelung, Gebärdensprache, Audiodeskription) zugänglich gemacht werden.
3. Die Medienbehörde gibt sich regelmäßig Berichte von privaten TV-Rundfunkveranstaltern über Fortschritte und Aktionspläne.
4. Die Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks (PRRF) sind entsprechend neu anzupassen.
BEGRÜNDUNG
1. Private TV-Rundfunkveranstalter erhalten für ihre Projekte (Sendungen sowie Sendereihen) zusätzlich Privatrundfunkförderung aus österreichischen Bundesmitteln.
2. Bei der Fördermittelvergabe (gemäß § 24 Abs. 2 Z 14 bzw. § 25 Abs. 1 Z 9 ARR 2004 – Verordnung über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen) ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) nicht ausreichend berücksichtigt worden.
3. Artikel 7 („Barrierefreiheit“) der EU-Richtlinie 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste ist
bis 19. September 2020 umzusetzen (ergibt sich aus Artikel 2 der Richtlinie).
Bitte unterstützen Sie
die Beschwerde (i.S.d. § 61 AMD-G Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes) mit Ihrer einmaligen Unterschrift und leiten Sie die Unterschriftenliste an alle Interessierten weiter. Berechtigt zur Unterschrift sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die angegebenen persönlichen Daten werden nur zur Vorlage an die Medienbehörde KommAustria verwendet.
Unterschriftenformular als download
Die unterzeichneten Unterstützungserklärungen senden Sie bitte ehestmöglich im Original an den Österreichischen Gehörlosenbund (per Post an Adresse: Waldgasse 13/2, 1100 Wien) bzw. an den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (per Post an Adresse: Hietzinger Kai 85/DG, 1130 Wien).
DANKE!