Gerhard Hämmerle, der stv. Vorstandsvorsitzende der Demokratischen Alternative und Sprecher für die Rechte von Menschen mit Behinderung, sagt, dass mit vorliegendem Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsreform „ALLEN Personen, welche im Zeitraum für eine Unterstützungserklärungsabgabe auf Grund von BEHINDERUNG, KRANKHEIT, VERLETZUNGEN oder ALTERSGEBRECHKEIT bettlägerig sind, und kein Gemeindeamt oder Magistrat aufsuchen können, das Recht eine Erklärung abzugeben, zukünftig aberkannt wird“.
Dies stellt eine Einschränkung grundsätzlicher demokratischen Rechte besonders für Gruppen dar, wie:
- Menschen mit Behinderung
- alte und gebrechliche Personen
- chronisch erkrankte Menschen
- Personen welche an ihr Bett oder Heim gebunden sind.
Im Sinne einer umfassenden Inklusion und Gleichstellung ALLER Bürgerinnen und Bürger hatte Hämmerle bereits eine Beschwerde bei der UNO eingebracht. Nur fordert er, dass der Text zur Reform des „Wahlrechtes für Menschen mit Behinderung nicht nur überdacht, sondern sogar deutlich verbessert wird!“ Im Rahmen der Initiative barriereFREI+ hat er eineStellungnahme im Parlament eingebracht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_276252/