Viele Kinder und Jugendliche wurden in einem Kinder- oder Jugendheim, einem Internat, einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder einer Pflegefamilie misshandelt und gequält. Jetzt können die Opfer den erlittenen Missbrauch anzeigen und eine Heimopferrente beantragen.
Was ist eine Heimopferrente?
Gewalt in früheren Lebensjahren hat negative Folgen für die Gesundheit, das soziale und wirtschaftliche Leben der Betroffenen – das kann niemand wieder gut machen. Die Heimopferrente ist eine symbolische Entschuldigung für die körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt, die den Kindern angetan wurde.
Die Zusatzrente beträgt 367,50 Euro (2023) und wird ohne Abzüge 12 Mal im Jahr ausbezahlt.
Wer kann eine Heimopferrente beantragen?
- Personen im Pensionsalter
- Bezieher*innen der Mindestsicherung
- Menschen mit Behinderung, die als Angehörige mitversichert sind
können einen Antrag stellen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche zwischen Mai 1945 und Dezember 1999 in einem Kinder- oder Jugendheim, einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder in einer Pflegefamilie Opfer von vorsätzlicher körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt wurden.
Wo kann ich einen Antrag auf eine Heimopferrente stellen?
- bei den Pensions- und Sozialversicherungsanstalten,
- dem Sozialministeriumservice,
- am Gericht oder Gemeindeamt,
Die Volksanwaltschaft befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag auf Entschädigung abgelehnt wurde.
Weitere Informationen zum Antrag und zum weiteren Ablauf sowie das Antragsformular finden Sie unter www.volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente
www.volksanwaltschaft.gv.at; hog@volksanwaltschaft.gv.at; Fax 01 51505 – 150