Bilingualer, also zweisprachiger Unterricht in Deutsch und der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS), ist gesetzlich legitimiert. Doch trotz verfassungsmäßiger Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache wird kein Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand ÖGS eingesetzt. Erst, wenn ein Lehrplan für das Schulfach ÖGS erlassen ist, kann ÖGS als Unterrichtssprache verwendet werden – aber das Bildungsministerium blockiert diesen Prozess seit 2 Jahren.
Eltern gehörloser Kinder (und gehörlose Eltern hörender Kinder) sowie Lehrkörper wenden sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: „Herr Minister Faßmann, wann erlassen Sie den ÖGS-Lehrplan für unsere Kinder?“