Gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Menschen müssen das Angebot im Internet und technische Geräte ungehindert nützen können. Dafür will der Nationalrat nach Begutachtung durch den Sozialausschuss das EU-weit gültige Barrierefreiheitsgesetz beschließen. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab Juni 2025 zur Einhaltung von Standards. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen.
“Das ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen im Alltag selbst ihr Leben gestalten können“, freut sich Sozialminister Johannes Rauch. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beiträgt und Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Lebensführung erleichtern wird.
Welche technischen Geräte und Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei sein?
- PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Smart-TVs, TV-Sticks, Spielkonsolen, E-Books
- Zahlungsterminals (für Kartenzahlungen), Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten
- bestimmte Dienste im Personenverkehr (z.B. Websites, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Reiseinformationen)
- Bankdienstleistungen
- E-Commerce-Dienste (Online-Shops)
- elektronische Kommunikationsdienste wie Sprach- und Videotelefonie sowie Online-Messengerdienste (z.B. WhatsApp, Signal oder Skype)
- Apps und Websites für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z.B. YouTube)
Sozialministeriumservice überwacht Einhaltung
Die Einhaltung der EU-weiten Anforderungen wird ab Juni 2025 durch das Sozialministeriumservice überwacht. Sollten Verbraucher:innen auf nicht-barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam werden, können sie das Sozialministeriumservice darüber informieren. In weiterer Folge wird geprüft, ob alle Anforderungen eingehalten werden. Bei Bedarf erfolgt eine Aufforderung an das Unternehmen, eine Anordnung per Bescheid oder allenfalls eine Verwaltungsstrafe. Einnahmen aus Verwaltungsstrafen fließen in den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen. Diese Mittel kommen wiederum Projekten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zugute.