Der Behindertenrat und der Klagsverband berichten:
Einem Rundschreiben des Bildungsministeriums zufolge erhalten nur Schüler*innen mit einer körperlichen Behinderung ab einer Pflegegeldstufe 5 (in Ausnahmefällen ab Stufe 3) Persönliche Assistenz beim Besuch einer Bundesschule. Alle anderen Kinder mit Behinderungen – etwa Sinnesbehinderungen oder psychosozialen Behinderungen sowie körperlichen Behinderungen mit einer niedrigeren Pflegestufe bekommen keine Persönliche Assistenz und werden damit vom einem gleichberechtigten Zugang zu Bildung ausgeschlossen.
Da diese diskriminierende Situation nicht behoben wurde, reichte der Klagsverband im Jahr 2021 eine Verbandsklage ein. Das nun vorliegende Urteil erster Instanz spricht ganz klar aus, dass Persönliche Assistenz allen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen offen stehen muss und daher die bisherige Regelung diskriminierend ist.
„Wir fordern den Bildungsminister auf, umgehend auf das Urteil zu reagieren und das Rundschreiben schnellstmöglich zu überarbeiten, sodass alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die Persönliche Assistenz benötigen, diese auch für den Besuch von Bundesschulen bekommen“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.
„Der Bildungsminister muss jetzt handeln und bedarfsgerechte Unterstützung für alle Schüler*innen mit Behinderungen sicherstellen“, fordert Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands.
„Es ist ein Skandal, dass es dieses Urteil überhaupt braucht, um den Bildungsminister an die Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetz zu erinnern. Der Bildungsminister soll das Verfahren nicht weiter in die Länge ziehen und das Urteil schnellstmöglich und vollumfassend umsetzen“, fordert BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter.