Lange haben Behinderteneinrichtungen dafür gekämpft, jetzt ist sie da: Zur Umsetzung der neuen Förderrichtlinie zur Persönlichen Assistenz stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. „Wir verbessern für tausende Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen”, so Sozialminister Johannes Rauch.
Persönliche Assistenz ist ein zentrales Element zur Sicherstellung selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit der Förderrichtlinie setzt das Sozialministerium einen zentralen Punkt des Regierungsprogramms für Menschen mit Behinderungen um. Die Kriterien wurden vom Sozialministerium zusammen mit den Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg erarbeitet. Der Österreichische Behindertenrat war in die Erarbeitung einbezogen.
Start in 3 Bundesländern
Die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Mit der neuen Förderrichtlinie schafft das Sozialministerium die Voraussetzung, die unterschiedlichen Systeme der neun Bundesländer und des Bundes zu vereinheitlichen. Über 2.000 Personen nehmen die Persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach Vorschriften der Länder in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach den Vorgaben des Bundes. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird nun erweitert, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen sichergestellt. Bundesländer, die ihr Angebot anhand der neuen Förderrichtlinie zur Verfügung stellen, erhalten vom Sozialministerium bis zu 50 Prozent der Kosten zurück.
Salzburg, Tirol und Vorarlberg starten im Sommer voraussichtlich in das Pilotprojekt. Gleichzeitig werden Erfahrungen aus der Vergangenheit evaluiert, um Erkenntnisse aus der Praxis einzuarbeiten. „Menschen mit Behinderungen sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft. Für die Unterstützung in Freizeit und Beruf waren bisher meist zwei verschiedene Assistent:innen nötig, es gab unterschiedliche Voraussetzungen. Das ändern wir jetzt. Für viele Menschen mit Behinderungen wird das den Alltag wesentlich erleichtern“, freut sich Sozialminister Johannes Rauch.
Größerer Kreis anAnspruchsberechtigten
Die neue Förderrichtlinie schafft erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche. Vereinheitlicht werden die Definition der Persönlichen Assistenz, Kriterien und Prozedere der Bedarfsfeststellung, Serviceleistungen, Leistungserbringung sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung. Bisher war das Angebot auf Menschen mit körperlichen Behinderungen beschränkt, die Pflegegeld beziehen. Eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Mit der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung sollen die Arbeitsbedingungen für Assistent:innen verbessert werden, um mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.
Die Förderrichtlinie sieht eine gemeinsame Anlaufstelle für die Persönliche Assistenz vor, die Anträge und Abrechnungen erledigt, egal welche Art der Persönlichen Assistenz in Anspruch genommen wird. Antragsteller:innen können künftig auch dieselben Assistent:innen für alle Lebensbereiche anfordern. Förderansuchen sind beim Sozialministeriumservice zu stellen.
Foto: © BMSGPK/Marcel Kulhanek