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NAP 2022-2030

Nationaler Aktionsplan Behinderung

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung – NAP – beschreibt die österreichische Bundesregierung, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention bis 2020 umsetzen will. Er umfasst alle Bereiche der Behindertenpolitik quer durch alle Felder der Politik.

Der „NAP“ 2012-2020 ist das erste Strategiepapier seit 20 Jahren! Das „Behindertenkonzept“ aus dem Jahr 1992 hatte sich damals mit der Fürsorge und Versorgung behinderter Menschen befasst. Heute erkennt die Regierung in diesem Dokument an, dass Inklusion ein Menschenrecht ist und eine Regierung den Auftrag hat, Menschen mit Behinderung ihre Rechte zukommen zu lassen.

Der NAP I listet 250 Maßnahmen auf, wie die Regierung den Abbau von Barrieren und Diskriminierungen erreichen will. Aber weil viele Bereiche der Behindertenpolitik nicht ausschließlich Bundessache sind, sondern in der Zuständigkeit der Länder liegen, werden viele Maßnahmen nicht umgesetzt. Auch hat der Bund sich selbst keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung auferlegt. Letztlich ist dieser NAP nur ein politisches Absichtspapier. Es fehlen Indikatoren zur Messung, ob diese Maßnahmen umgesetzt sind oder nicht.

Die Universität Wien hat den NAP I im Auftrag des Sozialministeriums evaluiert und die Ergebnisse der Evaluierung sind online zugänglich.

Am 6. Juli 2022 hat die Bundesregierung im Ministerrat den „Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030“ beschlossen. Der NAP Behinderung II schließt an den NAP Behinderung I an, der mit Ende 2021 ausgelaufen ist. 

Der ÖGLB beobachtet die Einhaltung der Menschenrechte von Gehörlosen, schwerhörigen und taubblinden Menschen durch die öffentliche Verwaltung in Abstimmung mit dem Monitoringausschuss.

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