Aufgrund diskriminierender Regelungen in der Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Schüler:innen mit Behinderungen in Bundesschulen verlor das Bildungsministerium eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).
Bildungsministerium und Sozialministerium bemühen sich nun um die Umsetzung von Reformen. Ein neuer Erlass (Geschäftszahl: 2023-0.480.776) erleichtert Schüler:innen mit Behinderungen in Bildungseinrichtungen des Bundes den Zugang zu Persönlicher Assistenz, indem die Vorlage einer Pflegegeldstufe (mindestens Stufe 3) entfällt. Selbst Schüler:innen ohne Pflegegeldeinstufung sollen Anspruch erheben können. Es wird möglich sein, dass alle Schüler:innen mit Behinderungen – nicht nur körper- und sinnesbehinderte Schüler:innen – Persönliche Assistenz beziehen können. Im Erlass wird nur mehr darauf hingewiesen, dass diese Leistung „insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Behinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung/Blindheit gewährt“ wird. Ergänzend werden weitere Leistungen wie „Schulassistenz“, „Dolmetschleistung“ (u.a. Schriftdolmetschen) geregelt und beschrieben, wie sie beantragt werden können. Im Text heißt es: „Mit dem vorliegenden Erlass sollen daher für alle Arten von Behinderungen die jeweils passenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, um das oben genannte Ziel erreichen zu können. Das bisherige Rundschreiben Nr. 22/2021 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend `Persönliche Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung in Einrichtungen des Bundes‘ tritt außer Kraft.“