Die Europäische Kommission kam in ihrem Bericht über die Wirksamkeit der Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112 (Dezember 2020) zu dem Schluss, dass Endnutzer*innen mit Behinderungen nicht von vollständig gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zu Notdiensten profitieren, insbesondere beim Roaming. Wenn Endnutzer nicht in der Lage sind, „112“ (ohne Vorwahlen) anzurufen, müssen sie sich auf Notrufnummern verlassen, die im Land ihres Aufenthalts angeboten werden.
Dieser Zustand steht im Gegensatz zur Verfügbarkeit der harmonisierten einheitlichen europäischen Notrufnummer „112“ für andere Endnutzer*innen und stellt eine erhebliche Lücke bei der Zugänglichkeit von Notdiensten dar. Roaming-Endnutzer*innen haben nicht immer Zugang zu Notdiensten, die in den besuchten Mitgliedstaaten gewährleistet sind, und sie werden nicht über die verfügbaren Zugangswege informiert.
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen eingerichtet werden, um den Anforderungen des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC, Art. 109) über Notrufe und die einheitliche europäische Notrufnummer zu entsprechen. Alle Endnutzer*innen in ganz Europa, sollen in der Lage sein, effektiv Hilfe von Rettungsdiensten anzufordern und zu erhalten. Eine Behinderung darf kein Hindernis darstellen. Die Mitgliedstaaten müssen einen genauen Anruferstandort für alle Endnutzer und gleichwertige Zugangsmöglichkeiten für Endnutzer*innen mit Behinderungen bereitstellen, auch, wenn sie von einem europäischen Land in ein anderes reisen.
Die EU Die Mitgliedstaaten sollten ihre PSAP-Systeme rasch auf ein All-IP-Netzwerk umstellen, damit Notfallkommunikation barrierefrei zugänglich ist und angemessen weitergeleitet und verarbeitet werden kann.
Hier finden Sie einen Überblick über die alternativen Zugangsmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen, die derzeit in der EU eingesetzt werden: