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Info Corner

Info-Corner für Dolmetsch-Angelegenheiten

Gebärdensprach-Dolmetschungen sind notwendig, wenn gehörlose und hörende Personen miteinander kommunizieren wollen: Während einer Dolmetsch-Situation werden Äußerungen von Lautsprache in Gebärdensprache übertragen – und umgekehrt. Alle Inhalte des Gesprächs werden gedolmetscht, damit sich hörende und gehörlose Person als gleichwertige Gesprächspartner begegnen können: Bei Besprechungen am Arbeitsplatz, Beratungen, Arztterminen, Ausbildungsstätten oder bei Vorträgen werden mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers die Inhalte für gehörlose Personen gut verständlich in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) übersetzt.

Somit wird gehörlosen Personen ein barrierefreier Zugang zu Kommunikation ermöglicht, und Inklusion in der Gesellschaft gefördert.

Bei Fragen, Problemen oder Unklarheiten zur Dolmetschung ist das Service-Center ÖGS.barrierefrei gleichermaßen Ansprechpartner für hörende und gehörlose Personen. 

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen auf einen Blick:

Bitte klicken Sie auf das + um die vollständige Antwort auf die Frage zu lesen

Für gehörlose Personen:

Wenn es zur Teilhabe am sozialen Leben notwendig ist, fördert der FSW spezielle, für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen geeignete Dolmetschleistungen, z. B. Gebärdensprache, taktiles Gebärden, Lormen.

 Einen finanziellen Zuschuss können Sie beispielsweise beantragen:

  • für die Teilnahme an einer Rechtsberatung
  • für Arztbesuche
  • bei Wohnungsbesichtigungen
  • bei Elternabenden
  • bei Bankgeschäften

Voraussetzungen:

  • Beantragung im Bundesland des Hauptwohnsitzes 
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung aufgrund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung

Antragstellung und Kostenübernahme sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Wichtig zu beachten ist:

  • Es zählt der ordentliche Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin, weil Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder Landesregierung die Bezahlung übernehmen können. WienerInnen können auch beim Fonds Soziales Wien Anträge einbringen.
  • Förderstellen verlangen oft den Meldezettel, den Staatsbürgerschaftsnachweis, ein Einkommensnachweis sowie Belege über den Behindertenstatus: Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Kopien bei.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung rechtzeitig im Vorhinein vor stattfinden des Termins bei welchem eine GebärdensprachdolmetscherIn benötigt wird, damit die Förderstelle ausreichend Zeit hat (mindestens 2 Wochen) Ihren Antrag zu bearbeiten.

Weitere Informationen, Antragsformulare, DolmetscherInnen und Kontakte finden Sie hier für Ihr Bundesland:

Vorarlberg

Tirol

Steiermark

Kärnten

Salzburg

Oberösterreich

Niederösterreich

Burgenland

Wien

In Wien beantragt man Unterstützungen für Gebärdensprach-Dolmetscher beim Fonds Soziales Wien (FSW): Antrag auf Förderung von Leistungen (geben Sie beim Antrag unter „Dolmetschleistung für soziale Rebilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen“ an). In anderen Bundesländernist der Antrag bei den jeweiligen Landesregierungen zu stellen. Landesverbände und Dolmetscherzentralen beraten Sie gerne.

Die maximalen Jahresfördersummen können zwischen den Bundesländern variieren. Bitte informieren Sie sich beim Landesverband oder dem Dolmetscherzentrum Ihres Bundeslandes.

Ja, gehörlose Menschen in Wien können Dienste von Gebärdensprach-DolmetscherInnen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach der Schulpflicht beim Fonds Soziales Wien (FSW) beantragen. Ein finanzieller Zuschuss kann beispielsweise

  • für den Besuch von Universitäten und Fachhochschulen 
  • für Kurse und Seminare gewährt werden.

Alle Infos speziell zum Thema „Weiterbildung“ finden auf dieser Seite des FSW: Dolmetschleistungen für Gehörlose zu Bildungszwecken.   Hilfestellung bieten auch Gehörlosenvereine und Landesverbände.

Weitere Informationen, Antragsformulare, DolmetscherInnen und Kontakte finden Sie hier für Ihr Bundesland:

Vorarlberg

Tirol

Steiermark

Kärnten

Salzburg

Oberösterreich

Niederösterreich

Burgenland

Wien

In Wien kann zusätzlich beim Fonds Soziales Wien (FSW) um Unterstützungen für Gebärdensprach-Dolmetscher angesucht werden: Antrag auf Förderung von Leistungen (geben Sie beim Antrag unter „Dolmetschleistung für soziale Rebilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen“ an).

Informieren Sie umgehend ihre bereits gebuchten Gebärdensprach-DolmetscherIn und geben sie den neuen Termin bekannt.

Das ist abhängig vom Bundesland, der gebuchten Gebärdensprach-DolmetscherIn, und der Situation wo die DolmetscherIn eingesetzt wird. All das muss bereits bei der Buchung abgeklärt werden.

Der/die DolmetscherIn ist dafür da, Ihnen eine Stimme zu geben und Ihre Wünsche, Anliegen und Entscheidungen zu übersetzen. Bitte weisen Sie den/die DolmetscherIn gleich während der Situation darauf hin, wenn Sie sich nicht in diesem Sinne unterstützt fühlen oder nehmen Sie Kontakt mit der Dolmetscherzentrale, dem jeweiligen Landesverband oder dem Österreichischen Gehörlosenverband auf. 

 

Bitte bringen Sie sich aktiv in das Gespräch ein, und sagen Sie ihrem/ihrer DolmetscherIn, dass Sie direkt vom/von der BeraterIn angesprochen werden möchten. Ihre DolmetscherIn wird Ihren Wunsch dem/der BeraterIn weitergeben.

Für hörendende Personen:

In Österreich leben knapp 10.000 gehörlose und rund 500.000 schwerhörige Menschen. Das gewährleisten von barrierefreiem Zugang zu Informationen ist der ausschlaggebende Aspekt um Inklusion in unserer Gesellschaft und im Alltag zu leben. Für gehörlose und schwerhörige Personen bedeutet dies mit Hilfe eines Gebärdensprach-Dolmetschers aktiv an Situationen welche ihr tägliches Leben betreffen, uneingeschränkt teilhaben zu können.

Je nach Situation und Absprache wird die Gebärdensprach-DolmetscherIn von der gehörlosen Person oder von der hörenden Person organisiert: So werden z.B. bei einigen Amtswegen wie Gerichtsterminen die Dolmetscher von der Amtsstelle bestellt. Bitte beachten Sie: ab einer Zeitdauer von 1,5 Stunden müssen 2 Gebärdensprach-DolmetscherInnen zum Einsatz kommen, um eine professionelle Dolmetschung zur Verfügung stellen zu können und somit eine flüssige Kommunikation zu gewährleisten.

Das ist abhängig von der Dolmetsch Situation und vom Bundesland, in der bzw. wo die Gebärdensprach-DolmetscherIn benötigt wird.

Weitere Informationen, Antragsformulare, DolmetscherInnen und Kontakte finden Sie hier für Ihr Bundesland:

Vorarlberg

Tirol

Steiermark

Kärnten

Salzburg

Oberösterreich

Niederösterreich

Burgenland

Wien

In Wien kann zusätzlich beim Fonds Soziales Wien (FSW) um Unterstützungen für Gebärdensprach-Dolmetscher angesucht werden: Antrag auf Förderung von Leistungen (geben Sie beim Antrag unter „Dolmetschleistung für soziale Rebilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen“ an).

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