Beschwerde wegen Diskriminierung
Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist ein Verein, der Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen.
Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind das österreichische Gleichbehandlungsgesetz, die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht.
Der Klagsverband ist KEINE Beratungsstelle für Einzelpersonen.
Was macht der Klagsverband?
- Der Klagsverband unterstützt Einzelpersonen vor Gericht und führt Musterprozesse bei Fällen von Diskriminierung.
- Der Klagsverband gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab mit dem Ziel, die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich zu verbessern.
- Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
- Der Klagsverband schult Beraterinnen und Berater und alle, die sich privat oder beruflich dafür interessieren, zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
- Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.
- Für seine Mitgliedsvereine bietet der Klagsverband eine Reihe von Serviceleistungen an.
- ABER: Der Klagsverband ist KEINE Beratungsstelle für Einzelpersonen. Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitgliedsvereine. Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben die Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.
Der ÖGLB ist eines der über 50 Mitgliedsvereine des Klagsverbands. Wenn eine (gehörlose, schwerhörige oder taubblinde) Einzelperson sich diskriminiert oder benachteiligt fühlt, kann er oder sie sich an den ÖGLB zur Erstberatung wenden. Dabei kann es um individuelle Fälle gehen, zum Beispiel wenn eine Verdolmetschung von Deutsch in die ÖGS verwehrt wird oder Untertitelung im Fernsehen oder in audiovisuellen Medien fehlt.