Fall des Monats Jänner
Alle seine Kollegen nahmen an der betriebsinternen Weiterbildung teil. Nur Gergö durfte nicht, weil er gehörlos ist. Die Bereitstellung eines Dolmetschers erachtete die Vorgesetzte nicht für nötig, aber er dürfe zuschauen. Sehr viel plakativer kann Diskriminierung nicht sein!