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Großen Handlungsbedarf hinsichtlich der Barrierefreiheit

 

Der Rechnungshof veröffentlichte am 17. Juni 2022 einen Bericht über die Situation der Arbeits- und Studienbedingungen an österreichischen Universitäten hinsichtlich der Barrierefreiheit. Bereits die Zusammenfassung am Beginn des Berichts gewährt tiefe Einblicke in die Niederungen der Hochschulpolitik hinsichtlich Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen.

Ein Auszug:

Im Jahr 2019 gab es österreichweit 39.100 Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen. Das entspricht einem Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden von 12,2 %. An der Universität für Bodenkultur Wien (in der Folge: BOKU Wien) war dieser Anteil mit 11 % und an der Technischen Universität Graz (in der Folge: TU Graz) mit 10 % etwas niedriger. Beide Universitäten bekannten sich in ihren Strategiepapieren grundsätzlich zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung.

Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten

An jeder Universität war gemäß Universitätsgesetz 2002 ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Ursprünglich bezog sich dessen Tätigkeit nur auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie auf Frauenförderungen, auf Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung. Behinderungen waren als möglicher Diskriminierungsgrund von dieser Kompetenzerweiterung nicht umfasst. Den Universitäten blieb es selbst überlassen, wie sie die Inklusion von Menschen mit Behinderung förderten, Diskriminierungen entgegenwirkten und wem sie diese Agenden organisatorisch zuordneten.

Behinderteneinstellungsgesetz

Laut Behinderteneinstellungsgesetz ist auf je 25 Bedienstete mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Wenn ein Dienstgeber diese Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß erfüllt, muss er eine Ausgleichstaxe zahlen. Im Dezember 2020 hatte keine einzige Universität ihre Einstellungspflicht vollständig erfüllt; sie hatten daher insg. rd. 5,33 Mio. EUR an Ausgleichszahlungen zu leisten. Universitäten veröffentlichten auch kaum Ausschreibungen auf Plattformen, die sich besonders an Menschen mit Behinderung richteten.

Barrierefrei Studieren

2019 studierten an der BOKU Wien rd. 1.200, an der TU Graz rd. 1.600 Menschen mit Behinderung. Den Universitäten selbst standen nur lückenhafte Daten über die Anzahl der Studierenden mit Behinderung zur Verfügung. Bekannt waren ihnen nur Studierende, die Leistungen der Unterstützungsstellen persönlich in Anspruch nahmen: Im Jahr 2019 waren es an beiden Universitäten nur je 45 Personen.

Die Website der BOKU Wien enthielt ebenfalls umfassende Inhalte zum Thema Stu­dieren mit Behinderung, diese waren jedoch schwer auffindbar, von mangelhafter redaktioneller Aufbereitung und weder benutzerfreundlich noch barrierefrei.

In dieser Tonart geht es weiter. Wer Lust auf mehr hat, kann HIER weiterlesen.

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Barrierefreies Web

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