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NAP: SLIÖ kann vorgelegten Entwurf nicht akzeptieren

 

SLIÖ begrüßt zwar die sensibilisierenden Bemühungen im NAP 2022-2030 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Bund und in den Ländern, als politische Absichtserklärung enthält aber kaum strukturbildende Maßnahmen für die Umsetzung der UN-BRK. Es fehlen Pläne, um die Rückschritte und Verschlechterungen, die Menschen mit Behinderungen in den letzen Jahren erlebt haben, zu beseitigen. Institutionelle und strukturelle Diskriminierungen werden nicht oder nicht ausreichend bekämpft.

Viel Arbeit – wenig Ergebnis

SLIÖ kritisiert, dass es bei der NAP-Erstellung lediglich um Pseudo-Partizipation von Menschen mit Behinderungen handelte. Trotz des Engagements vieler Menschen in der Verwaltung und in Behindertenverbänden, gab es letztendlich keine echten Entscheidungsmöglichkeiten. SLIÖ ist nicht bereit die Stagnation und Rückschritte in der Umsetzung der UN-BRK mitzutragen.

In den für jeden Menschen grundlegenden Bereichen von Wohnen, Bildung, Arbeit und Unterstützung (Persönliche Assistenz) bestehen für behinderte Menschen gravierende Probleme und auch Rückschritte.

Im wichtigen Bereich Persönliche Assistenz ist eine 10 jährige Stagnation zu erwarten; die von SLIÖ seit Jahrzehnten geforderte bundesweite Umsetzung wird in weite Ferne verschoben.

Die Politische Teilhabe ist für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nicht möglich. „Wir werden zwar immer wieder, dank hartnäckigen Forderungen nach Partizipation, in Diskussionsprozesse und Verhandlungen eingebunden, ein echtes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht findet sich aber kaum. So hat SLIÖ in jahrelanger intensiver Arbeit zwar die Grundlage für ein bundeseinheitliches System der Persönlichen Assistenz erarbeitet, die Inhalte und Entscheidungen darüber passieren aber auf anderen Ebenen und lassen seit Jahren auf sich warten“ kritisiert Monika Schmerold, Vizepräsidentin von SLIÖ.

Ein Kernbereich der UN-BRK – die Deinstitutionalisierung – ist kein Thema im NAP 2022-2030.

Die Verschlechterungen in den Bereichen barrierefreies Wohnen und
Arbeit werden im NAP nicht angesprochen und damit akzeptiert.

Das gleiche gilt für Rückschritte bei der Bildung. Bildungsexperte Volker Schönwiese ist enttäuscht: “Die bereits im NAP 2012-2020 geplanten Schritte der bundesweiten und einheitlichen Umsetzung von inklusiver Schule in Österreich wurden nicht umgesetzt. Der NAP 2022-2030 akzeptiert diesen Rückschritt und setzt nichts dagegen.

“Nach genauer Durchsicht des NAP-Entwurfes, der noch im Juni von der Bundesregierung beschlossen werden soll, ist festzustellen, dass der NAP-2022-2030 kein „komprimiertes und ausgewogenes Gesamtdokument“ ist, wie behauptet wird. Der Entwurf setzt die bei der letzten Staatenprüfung durch das UN-Komitee formulierten Empfehlungen nicht ausreichend um, er erfüllt die Anforderungen der UN-BRK nicht.

 

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