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Neue Notariats-Ordnung: Fortschritte für gehörlose Menschen!

 

Das Parlament hat die Notariats-Ordnung in Österreich geändert. Die Notariats-Ordnung in Österreich regelt die Tätigkeiten und Pflichten der Notare. Sie legt die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Notarberufs fest.

Die Änderungen in der Notariats-Ordnung betreffen auch gehörlose Personen. Wir erklären die Neuerungen für dich.

  • Wichtig: Das Wort taubstumm kommt nicht mehr in der Ordnung vor!
  • Zwei Zeugen sind nötig, wenn eine Person blind, gehörlos oder sprachbehindert ist.
  • Eine gehörlose oder stark hörbehinderte Person muss den Notariats-Akt selbst lesen. Sie muss bestätigen, dass sie den Text gelesen hat und er ihrem Willen entspricht. Diese Bestätigung muss vor der Unterschrift im Notariats-Akt stehen.
  • Wenn die gehörlose Person nicht lesen kann, muss eine Vertrauens-Person dabei sein. Diese Person muss Gebärdensprache können.
  • Vertrauenspersonen können auch Verwandte oder verschwägerte Personen sein. Auch Ehepartner, eingetragene Partner, Adoptiveltern oder Pflegeeltern können Vertrauenspersonen sein. Diese Vertrauenspersonen müssen fähige Zeugen sein.
  • Der Notar muss prüfen, ob die gehörlose oder schwerhörige Person Gebärdensprache kann. Der Notar muss sicherstellen, dass die Person sich in Gebärdensprache verständigen kann. Der Notar muss dies im Notariats-Akt festhalten.
  • Wenn kein Gebärdensprach-Dolmetscher oder keine Gebärdensprach-Dolmetscherin zur Verfügung steht, kann man ihn oder sie elektronisch zuschalten.

Zum Nachlesen: RIS – BGBLA_2024_I_93 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at), Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 – BRÄG 2024 (4124/A) | Parlament Österreich, Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 – BRÄG 2024 (2621 d.B.) | Parlament Österreich

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