„Warum kann die ZiB2 mit ihren Interviews nicht standardmäßig untertitelt sein? Oder warum sollten Beiträge über behinderten-relevante Inhalte als ‚barrierefrei‘ klassifiziert werden können?“
Ing. Lukas Huber, Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes, ist nicht überzeugt, dass das zur Begutachtung stehende Mediengesetz die gewünschten Verbesserungen bringt. Zu zögerlich, unkonkret und unzureichend ist der Abbau von Barrieren; restriktiv sind nur die Einschränkungen: „Die Limitierung der Textbeiträge auf orf.at betrifft auch die Texte in Leichter Sprache. Das bringt der Konkurrenz des ORF keinerlei Vorteil, für Menschen mit kognitiven Einschränkungen geht aber eine der wenigen zugänglichen Informationsquellen verloren“, konstatiert Huber.
Mehr noch verunsichert die fehlende Konkretisierung, die der ORF nutzen kann, um Sendungen ohne Untertitel oder Österreichische Gebärdensprache auszustrahlen, vor allem im Regionalfernsehen. Selbst frei verfügbare Teletext-Seiten werden von den ORF-Landesstudios nicht zur Untertitelung der Nachrichtensendungen der 9 Bundesländer genutzt. „Der Entwurf schränkt Errungenschaften ein und gleichzeitig eröffnet er Räume, die es dem ORF ermöglichen, sich vor der Verantwortung zu drücken“, befürchtet Ing. Huber. „Wir wünschen uns das Gegenteil: Maximale Auflagen für barrierefreie Angebote, minimale Schlupflöcher! Nur so wird die Medienwelt inklusiv!“
Mit der Ratifizierung der UN–Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Massenmedien ihre Dienstleistungen barrierefrei anbieten (Artikel 21). Das Regierungsprogramm hält fest, dass der barrierefreie Zugang als elementarer Bestandteil des Zugangs zu Information, Leistungen, Beratung und Betreuung zu begreifen sei.
Mit dem in Begutachtung befindlichen Bundesgesetz sollen das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das KommAustria-Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags-Gesetz 2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz und das Fernmeldegebührengesetz aufgehoben werden.