Bei unserem Bildungskongress gab es viele spannende Vorträge und einen intensiven Austausch zwischen gehörlosen Menschen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Am letzten Tag haben die Präsident:innen der Gehörlosenbünde aus allen drei Ländern eine gemeinsame Abschlusserklärung formuliert und unterschrieben. Eine solche Erklärung ist ein offizielles Dokument, in dem wichtige Forderungen und Ziele festgehalten werden, die von allen Beteiligten unterstützt werden.
Im folgenden Video stellen wir euch diese Forderungen vor und zeigen, was sich in der Bildung verändern muss, damit sie für gehörlose Menschen endlich wirklich inklusiv wird.
Wir fordern:
Gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen:
Die Österreichische, Deutsche und Schweizer Gebärdensprachen (ÖGS, DGS, DSGS, LSF, LIS) sind als eigenständige, vollwertige Sprachen gesetzlich und verfassungsrechtlich zu verankern. Wo die rechtliche Anerkennung bereits erfolgt ist – wie durch die Verfassung in Österreich und das Gesetz in Deutschland – besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf wie z.B. gesetzliche Maßnahmen und eine flächendeckende Umsetzung im Alltag.
Recht auf Gebärdensprache ab Geburt:
Jedes gehörlose und hörbehinderte Kind hat das Recht auf Zugang zur nationalen Gebärdensprache und barrierefreie Kommunikation – unabhängig von medizinischen und technischen Maßnahmen.
Recht auf Minderheitensprache:
Gebärdensprachen sind langfristig gleichwertig zu anderen anerkannten Minderheitensprachen zu behandeln.
Gebärdensprachkompetenz für Familien:
Hörende Erziehungsberechtigte und Familien gehörloser und hörbehinderter Kinder haben Anspruch auf eine ganzheitliche Information und Frühförderung über Gebärdensprache und das soziokulturelle Modell von Gehörlosigkeit sowie auf kostenlosen, frühzeitigen und kontinuierlichen Unterricht in Gebärdensprache.
Mehrsprachige, inklusive Bildung:
Alle gehörlosen und hörbehinderten Kinder müssen Zugang zu hochwertiger, mehrsprachiger Bildung mit Unterricht in und über Gebärdensprache erhalten.
Stärkung und institutionelle Verankerung der Berufsgruppe gehörloser Gebärdensprachlehrer:innen:
Der Aufbau einer neuen, professionalisierten Berufsgruppe gehörloser Gebärdensprachlehrer:innen muss in allen drei Ländern strukturell und gesetzlich gefördert werden.
Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal:
Lehrkräfte, Pädagog:innen, Therapeut:innen, Logopäd:innen und medizinisches Personal müssen verpflichtend in Gebärdensprache sowie in bilingualer Didaktik aus- und weitergebildet werden, um eine inklusive und barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.
Beteiligung gehörloser Menschen:
Gehörlose und hörbehinderte Menschen und ihre selbstvertretenden Organisationen müssen aktiv und auf Augenhöhe an allen bildungspolitischen Maßnahmen beteiligt werden.
Kulturelles Erbe bewahren:
Gebärdensprachen und Kulturen der Gehörlosengemeinschaften sind als Teil des nationalen und regionalen Kulturerbes anzuerkennen, sichtbar zu machen und zu fördern.
Umsetzung internationaler Standards:
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und die Deklaration von 2023 über die Rechte gehörloser und hörbehinderter Kinder (World Federation of the Deaf) sind konsequent umzusetzen.