Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich 2008 dazu verpflichtet, spätestens alle 4 Jahre an den UN-Fachausschuss zu berichten. Dieser Bericht soll die Maßnahmen darstellen, welche der österreichische Staat ergriffen hat, um seine Verpflichtungen aus der Konventionzu erfüllen und aufzeigen welche Fortschritte erreicht werden konnten.
In einem vereinfachten Berichtsverfahren veröffentlicht der UN-Fachausschuss eine Frageliste, die dem Vertragsstaat zur Beantwortung vorgelegt wird. Die Rückmeldungen werden als Staatenbericht gewertet. Ergänzend zum Bericht des Vertragsstaates werden auch Berichte aus der Zivilgesellschaft vom UN-Fachausschuss entgegengenommen.
Der UN-Fachausschuss kann den Staatenbericht zum Anlass nehmen, weitere Informationen vom Vertragsstaat einzuholen.
Mitte August 2023 ist es wieder soweit: Die Regierung berichtet über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich, die Zivilgesellschaft teilt ihre Wahrnehmung und Kritik dazu in Schattenberichten mit. Neben dem Monitoringausschuss, dem Österreichischen Behindertenrat, der Volksanwaltschaft, der Bundesjugendvertretung und Integration Tirol beantwortete auch der Österreichische Gehörlosenbund Fragen zur Umsetzung der UN BRK. Wenig überraschend muss der ÖGLB auch dieses Mal wieder feststellen, dass es keine Gesetze gibt, die die Österreichische Gebärdensprache fördern, und keine Maßnahmen, die die Diskriminierung gehörloser Kinder und CODAs am Bildungsweg beenden (Einführung eines ÖGS-Lehrplans). Auch neue Gesetze im Telekommunikationsbereich bleiben lückenhaft. Insgesamt bedauert der ÖGLB ein weiteres Mal, nicht in Prozesse und Entscheidungen der Regierung miteinbezogen zu werden.
Der UN-Fachausschuss verfasst nach Abhaltung seiner Prüfungssitzungen die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“, in denen er Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK Behinderungen gibt. Diese Abschließenden Bemerkungen stellen einen wichtigen Maßstab für die Bewertung der Fortschritte in der Konventionsumsetzung dar.
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