Skip to content

Verwirrspiel um Erwachsenenschutzgesetz rasch beenden

Das Erwachsenenschutzgesetz  wurde 2017 einstimmig im Parlament beschlossen und soll am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Vor 3 Tagen wurde bekannt, dass dieser Termin um 2 Jahre verschoben wird. Dann gab es unterschiedliche Äußerungen dazu von Mitgliedern der  Bundesregierung. Während vor dem Ministerrat Kanzleramtsminister Blümel versichterte, das Gesetz werde nicht verschoben, erklärte danach Justizminister Moser, dass es am Budget fehle und er mit dem Finanzminister in Verhandlung treten müsse.

„Dieses Verwirrspiel ist  raschest zu beeden“ so die Präsidentin des Gehörlosenbundes Helene Jarmer, „eine Verschiebung dieses Vorzeigeprojektes im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre eine Bankrotterklärung für die Behindertenpolitik in Österreich.“

Jarmer erinnert daran, dass die Finanzierung des Gesetzes bereits im Zuge der Beschlussfassung geklärt wurde. „Der damaligen Justizminster  hat versichert, dass genügend Mittel vorhanden sind. Mit dem Finanzminister wurde sogar vereinbart, dass auch Rücklagen verwendet werden können. Ich fordere die Bundesregierung auf, sich an diese getroffenen Vereinbarungen zu halten und die Menschen mit Behinderung nicht weiter zu verunsichern. Egal ob es 9 Millionen oder 17 Millionen kostet, das Gesetz muss wie  geplant heuer in Kraft treten.“

Die UNO hat im Rahmen der Staatenprüfung 2013 die österreichische Praxis des Sachwalterrechtes  kritisiert und empfohlen eine unterstützte Entscheidungsfindung einzuführen. Daraufhin wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz  in einem vorbildlichen Prozess unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung erarbeitet.  Eine volle Besachwalterung ist nicht mehr möglich, es gibt in Zukunft abgestufte Möglichkeiten der Vertretung,  je nachdem, wie viel an Unterstützung gebraucht wird.  Wichtig ist dabei eine Steigerung der Selbstbestimmung. Betroffen sind neben Menschen mit intellektueller Behinderung auch an Demenz erkrankte ältere Menschen. Derzeit haben ca. 60.000 Menschen in Österreich einen Sachwalter.

Für den Österreichische Gehörlosenbund ist ein planmäßiges Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Muss. Auch gehörlose Menschen mit Mehrfachbehinderungen oder Altersdemenz befinden sich unter den 60.000 Betroffenen.   „Jedes Monat mehr an Selbstbestimmung bedeutet ein Monat mehr an Lebensqualität und Autonomie“, so Jarmer, „diese Rechte darf man den Menschen nicht mehr länger vorenthalten.“

Beitrag teilen

Barrierefreies Web

0
    0
    Warenkorb
    Warenkorb leeren
      Versandkosten berechnen