Die Volksanwaltschaft hat ihren aktuellen Bericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Besonders relevant für gehörlose Menschen ist darin die Heimopferrente, die als symbolische Wiedergutmachung für Opfer von Gewalt und Missbrauch in Kinderheimen, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ähnlichen Institutionen gewährt wird. Diese beträgt ab dem Jahr 2025 monatlich 421,60 Euro, 2024 hat die Heimopferrente 403,10 Euro betragen.
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche gehörlose Menschen die Heimopferrente beantragt – viele von ihnen lebten in sogenannten „Taubstummenanstalten“. Im Jahr 2024 wurden zum Beispiel insgesamt 560 Anträge auf Heimopferrente bearbeitet. Davon stammten 169 Anträge, also rund 30 Prozent, von gehörlosen Personen. Viele dieser Betroffenen berichteten von schweren Menschenrechtsverletzungen in ihrer Kindheit: dem Verbot der Gebärdensprache, massiven Bildungslücken und körperlicher sowie psychischer Gewalt. Diese Erfahrungen wirken bis heute nach, etwa durch eingeschränkte Lese- und Schreibkompetenzen, die ihre Lebenssituation nachhaltig prägen.
Außerdem glauben Fachleute, dass es noch viele Menschen gibt, die Anspruch auf die Heimopferrente haben. Aber diese Menschen haben sich bisher nicht gemeldet. Sie wissen vielleicht nichts von der Heimopferrente oder trauen sich nicht, darüber zu sprechen. Volksanwalt Bernhard Achitz, der auch Vorsitzender der Rentenkommission ist, betont deswegen: „Auf die Heimopferrente kann man nicht oft genug hinweisen, denn wahrscheinlich gibt es immer noch viele Betroffene, die Anspruch hätten, aber nichts davon wissen.“
Ein bedeutender Fortschritt wurde außerdem bei den Bemühungen um Entschädigung für ehemalige Bewohner:innen der „Taubstummenanstalten“ Speising und Kaltenleutgeben erzielt: Ein Vertragsentwurf zur Auszahlung von Einmalentschädigungen an Betroffene wurde finalisiert – ein wichtiger Schritt, der auf jahrelange Forderungen der Volksanwaltschaft zurückgeht.
Auch im Bereich der historischen Aufarbeitung gibt es Bewegung. Das Land Salzburg hat die Universität Salzburg mit einer wissenschaftlichen Untersuchung der Gewalt in der „Taubstummenanstalt Salzburg“ (1945-1980) beauftragt. Weitere Archivforschungen sind geplant, und die Volksanwaltschaft wird über die Ergebnisse laufend informiert.
Betroffene Personen werden aufgerufen, sich an die Volksanwaltschaft zu wenden
Wenn du selbst betroffen bist oder jemanden kennst, der betroffen sein könnte, melde dich bitte bei der Volksanwaltschaft. Es kostet viel Mut, über erlebtes Unrecht und Gewalt zu sprechen. Aber du bist damit nicht allein. Die Mitarbeiter:innen der Volksanwaltschaft hören dir zu, nehmen sich Zeit und unterstützen dich.
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